Grundsteuer B: Jährlicher Inflationsausgleich statt massiver Einmalerhöhung

Mann unterschreibt Antrag mit Kulli

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Porta Westfalica, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Auf die im Haushaltsentwurf vorgeschlagene einmalige Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes für Wohngrundstücke von 649 auf 949 Punkte sowie für Nichtwohngrundstücke von 1.125 auf 1.425 Punkte wird verzichtet.
  2. Stattdessen wird als politische Leitlinie festgelegt, die Grundsteuerhebesätze ab 2027 jährlich orientiert an der Inflationsentwicklung anzupassen. Ausgangspunkt sind die für 2026 geltenden Hebesätze.
  3. Die konkrete Festsetzung der Hebesätze erfolgt jeweils durch einen gesonderten Ratsbeschluss. Die Verwaltung legt hierzu im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen einen entsprechenden Vorschlag einschließlich einer nachvollziehbaren Berechnung und der erwarteten finanziellen Auswirkungen vor.
  4. Bei allgemeinen Neubewertungen des Grundbesitzes sind deren Auswirkungen auf das Steueraufkommen zu berücksichtigen. Die Hebesätze sollen so angepasst werden, dass die Neubewertung nicht zu einer zusätzlichen Erhöhung des Gesamtaufkommens über den vorgesehenen Inflationsausgleich hinausführt.

Begründung:

Die angespannte Finanzlage der Stadt Porta Westfalica erfordert eine konsequente Haushaltskonsolidierung und verlässliche Einnahmen. Eine einmalige Erhöhung der Grundsteuer B für Wohngrundstücke um rund 46 Prozent stellt jedoch eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Sie trifft Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso wie Mieterinnen und Mieter, auf die die Grundsteuer über die Betriebskosten umgelegt werden kann. Besonders Haushalte mit geringem finanziellem Spielraum können einen solchen Belastungssprung nur schwer auffangen.

Eine regelmäßige, an der Inflationsentwicklung orientierte Anpassung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Stadt und die Steuerpflichtigen. Sie soll die Kaufkraft der Grundsteuereinnahmen erhalten und zugleich große, sprunghafte Mehrbelastungen vermeiden. Die jährliche Entscheidung des Rates bleibt dabei gewahrt.

Bei wichtigen anderen Steuerarten führen steigende nominale Bemessungsgrundlagen auch ohne höhere Steuersätze zu wachsenden Einnahmen. Dies gilt beispielsweise für die Umsatzsteuer bei steigenden Konsumausgaben sowie für die Einkommen- und Gewerbesteuer bei steigenden nominalen Einkommen beziehungsweise Gewinnen. Bei der Grundsteuer werden die Bewertungsgrundlagen zwar grundsätzlich alle sieben Jahre neu festgestellt, eine laufende jährliche Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung findet jedoch nicht statt. Bleiben Bewertungsgrundlagen und Hebesätze zwischen diesen Neubewertungen unverändert, verliert das Steueraufkommen durch Inflation real an Wert. Eine jährliche Anpassung des Hebesatzes kann diesen Kaufkraftverlust ausgleichen. Bei späteren Neubewertungen müssen deren Auswirkungen auf das Steueraufkommen berücksichtigt werden, damit es nicht zu einer zusätzlichen Erhöhung über den vorgesehenen Inflationsausgleich hinauskommt.

Auch die bisherige Entwicklung in Porta Westfalica spricht für eine verlässlichere Linie: 2016 wurde der Grundsteuer-B-Hebesatz von 429 auf 590 Punkte und damit um rund 37,5 Prozent angehoben. Mit der Haushaltssatzung 2020 erfolgte eine Senkung auf 530 Punkte. 2021 beantragte die SPD zudem eine weitere Senkung von 530 auf 450 Punkte ab 2023, die im Haupt- und Finanzausschuss knapp abgelehnt wurde und nach damaliger Berechnung jährliche Mindereinnahmen von rund 1,1 Millionen Euro bedeutet hätte – mit entsprechend geringerem finanziellem Spielraum für die Folgejahre. Die Grundsteuerreform 2025 führte anschließend zu neuen Bewertungsgrundlagen und differenzierten Hebesätzen. Trotz angestrebter Aufkommensneutralität für die Stadt ergaben sich dadurch teils erhebliche Veränderungen für einzelne Steuerpflichtige. Nun steht für Wohngrundstücke erneut eine sprunghafte Anhebung um rund 46 Prozent im Raum.

Eine solche Abfolge großer Veränderungen erschwert die finanzielle Planung privater Haushalte. Eine transparente, an der Inflationsentwicklung orientierte Anpassung bietet eine verlässlichere Grundlage und vermeidet, dass ein über Jahre entstandener Anpassungsbedarf auf einmal ausgeglichen werden soll.

Der vorgeschlagene Inflationsausgleich allein schließt die Haushaltslücke nicht. Gegenüber der im Entwurf vorgesehenen Einmalerhöhung entstehen zunächst geringere Erträge, die in den weiteren Haushaltsberatungen ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Deshalb bleiben strukturelle Einsparungen, wirtschaftlichere Verwaltungsabläufe und eine angemessene Finanzierung kommunaler Aufgaben durch Bund und Land unverzichtbar. Ziel ist eine Haushaltskonsolidierung, die die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt stärkt, ohne die Menschen durch massive Belastungssprünge zu überfordern.

gez.

Marc Weber

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