Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind konkrete CO2-Minderungsziele bis 2045 vorgeschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zudem im Paris-Abkommen verpflichtet, die Erderwärmung unter 2 Grad,
möglichst unter 1,5 Grad zu halten.
Porta Westfalica hat sich und ist ebenfalls zum Klimaschutz verpflichtet. Die Umsetzung von Maßnahmen liegt aber in der Verantwortung verschiedener kommunaler Fachbereiche wie Stadtplanung, Gebäudemanagement etc. und ihrer Mitarbeiter. Idealerweise sollten alle Fachbereiche und Mitarbeiter Klimaschutz als festen Bestandteil ihrer Aufgaben verstehen und dazu beitragen, Treibhausgasemissionen in der Verwaltung und in der Kommune sukzessive bis zur Treibhausgasneutralität zu reduzieren. Die Herausforderung ist, ein effektives Klimaschutzmanagement in der gesamten Organisation einzuführen.
Daher bitten wir die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie arbeitet die Stadtverwaltung daran, Klimaschutz über alle Verwaltungsbereiche zu verankern?
- Ist eine Nutzung des Beratungsangebot „PlattformKlima NRW“ Klimaneutrale Kommune 2045 – Vom Klimaschutzkonzept zum wirkungsorientierten Klimacontrolling (https://plattform-
klima.nrw/klimaschutz-und-organisationsentwicklung/) der Kommunalagentur NRW geplant oder
angedacht?
Zur Kontrolle der Klimaschutzmaßnahmen im Verwaltungshandeln sind die eigenen Treibhausgasemissionen über die Energieverbräuche ein wichtiger Indikator. Sie dienen ebenso zur Priorisierung und Steuerung von Maßnahmen.
- Wie hoch sind die Verbräuche der Kommune für Gebäude und Fahrzeuge?
- Wann ist mit einem fortlaufend geführten Monitoring bzw. Energieberichten zu rechnen?
- Die Verwaltung hatte die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements begonnen, gibt es dazu einen Sachstand?
gez.
Klaus Becker
Martin Seehafer
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