Antrag für die Ratssitzung am 24.06.2024

Verkehrsanbindung der Eisberger Weserbrücke/ Entfall der Fahrradbrücke

Mann unterschreibt Antrag mit Kulli

Der Rat der Stadt Porta Westfalica beschließt:

  1. Ergänzend zum Antrag 96/2024 soll im Vorfeld der Sanierung der Weserbrücke Eisbergen geprüft werden, wie sich die Verkehrssituation ohne die geplante Fahrradbrücke gestaltet, wenn gleichzeitig die Brücke als Fahrradstraße mit Erlaubnis für KFZ bis 2,1m Breite und landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben wird.
  2. Sollte die Fahrradbrücke keinen Vorteil für die Verkehrssicherheit von Radfahrern bieten, wird sie nicht weiter geplant. Stattdessen soll eine an die Bestandsbrücke angepasste Verkehrsplanung umgesetzt werden.

Begründung:

  • Die Planungsschritte zur Sanierung der Weserbrücke Eisbergen beeinflussen sich gegenseitig. Die
    vorschnelle Festlegung auf eine zusätzliche Fahrradbrücke kann zu unnötigen Kosten und einer schlechteren Verkehrslösung führen.
  • Eine sichere Verkehrsführung zur neuen Brücke ist für Radfahrer auf der begrenzten Fläche fraglich,
    da zwei zusätzliche Straßenquerungen die Komplexität erhöhen und Verkehrssicherheit verschlechtern.
  • Das Verkehrsaufkommen an der Brücke wird sich nach der Sanierung nicht ändern. Zeitweilig bereits
    bestehendes Verkehrschaos kann nur durch Beschränkungen minimiert werden. Die Umsetzung eines Durchfahrtsverbots für Wohnmobile und Wohnwagen sollte geprüft werden.
  • Die Sicherheit der Radfahrer kann durch eine reguläre Nutzung der vorhandenen Straße (Fahrradstraße mit Erlaubnis für KFZ und landwirtschaftlichen Verkehr) und eine durchgängige Anbindung an den Weserradweg erhöht werden. Eine Entschleunigung des Verkehrs ist zumutbar.
  • Eine zusätzliche Radbrücke würde das Ortsbild und den Weseranleger unattraktiver machen und die denkmalgeschützte Brücke beeinträchtigen.
  • Weniger Bauwerke bedeuten geringere Unterhaltskosten. Der Verzicht auf die Fahrradbrücke spart Kosten.
  • Wenn bei einer zukünftigen Sanierung der Bestandsbrücke (in ca. 25 Jahren) ein Neubau sinnvoller ist, würde die Fahrradbrücke obsolet, obwohl sie eine längere Lebensdauer (100 Jahre) hätte. Das wäre eine schlechte Investition.
  • Die Investition von 5 Mio. € Steuergeldern für eine Fahrradbrücke ist nur gerechtfertigt, wenn sie einen nachweislichen Sicherheitsvorteil bietet. Günstigere, gleichwertige Lösungen sollen vorrangig verfolgt werden.

gez.


Martin Seehafer

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