Die Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD beantragen:
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz der Stadt Porta Westfalica beauftragt die Stadtverwaltung, die Vorlage 203/2020 „Umsetzungsstrategie bezahlbarer Wohnraum“ mit den Beschlussvorschlägen 1 und 2 nun umzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu einem Arbeitskreis „bezahlbarer Wohnraum“ einzuladen. Dies ist seinerzeit nicht abgestimmt worden. Ein Arbeitskreis mit Vertretern der Verwaltung und der Politik zur Umsetzung des Beschlusses zur Sicherung von Flächen für preisgünstigen Wohnraum soll nun gebildet werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für eine Wohnraumbedarfsanalyse einzuholen. Dies ist seinerzeit mit einer Gegenstimme beschlossen worden. Dies ist nun umzusetzen und entsprechende Angebote sind vorzulegen.
Begründung:
In den politischen Gremien unserer Stadt und in der Öffentlichkeit ist immer wieder von „bezahlbarem Wohnraum“ die Rede. So hat der APU unter anderem eine Quote von mindestens 20 % für alle Neubaugebiete beschlossen und in einem Bürgerantrag wird eine Quote von 50 % vorgeschlagen. Die genaue Definition des Begriffs „bezahlbarer Wohnraum“ ist unseres Wissens jedoch nicht geklärt.
Uns von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD ist es wichtig, dass auch Menschen mit kleinerem und mittlerem Geldbeutel bezahlbare Wohnungen finden. Neben dem sozialen Wohnungsbau sehen wir auch großen Bedarf für Menschen und Familien, die keinen Wohnberechtigungsschein besitzen. Die hochwertigen neuen Eigentumswohnungen, die in Porta Westfalica zuletzt vielfach entstanden sind, sind für Menschen mit einem niedrigen Einkommen in der Regel nicht finanzierbar.
Daher müssen wir in Porta Westfalica eine angemessene Definition von „bezahlbarem Wohnraum“ finden. Dies könnte z. B. eine Obergrenze für den Mietzins sein, die deutlich unter dem Durchschnitt unserer Stadt liegt. Auch die Nebenkosten müssen eine Rolle spielen, so dass auch sehr energieeffiziente und klimaschonende Wohnungen in Betracht kommen und nicht nur schlecht gedämmte Häuser mit alter Heiztechnik. Weiterhin sehen wir bedarfsgerechte Wohnungsgrößen als wichtiges Kriterium, so dass für Familien mit Kindern größere Wohnungen zur Verfügung stehen und für Paare ohne Kinder und Alleinstehende auch kleinere Wohnungen, damit diese Wohnungen auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind. Neben der Kaltmiete sollten daher auch die Warmmiete und die Gesamtkosten der Wohnung (Miete pro qm x Wohnungsgröße in qm) in die Definition einfließen.
gez.
Jörg Achilles
Marc Weber
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