Antrag für den Ausschuss für Digitalisierung und Klimaschutz am 31.01.2022 und für den Rat der Stadt Porta Westfalica am 22.02.2022

Ersetzen klimaschädlicher Verbrennung fossiler Brennstoffe in der Beheizung bei städtischen Liegenschaften

Mann unterschreibt Antrag mit Kulli

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Porta Westfalica beantragt:

  1. Der Ausschuss für Digitalisierung und Klimaschutz / Der Rat der Stadt Porta Westfalica beschließt, die städt. Immobilien absehbar ohne fossile Energie mit Wärme und Kälte zu versorgen. Dazu sollen Ölheizungen kurzfristig, Gasheizungen mittelfristig abgeschafft werden.
  2. Der Ausschuss für Digitalisierung und Klimaschutz / Der Rat der Stadt Porta Westfalica beschließt, für die Beheizung und Kühlung von städtischen Gebäuden wo möglich Wärmepumpentechnik für Neuinstallationen und Ersatz zu nutzen.
  3. Auch Solarthermie soll, insbesondere als Heizungsunterstützung noch bestehender Gas-Heizsysteme und für Brauchwassererwärmung, als Heiztechnik genutzt werden.
  4. Die Beheizung mit Biomasse soll nur in Ausnahmen eingesetzt werden.
  5. Soweit möglich ist Eigenstromnutzung aus PV-Anlagen für Wärmepumpen vorzusehen und zu ermöglichen.

Begründung:
Die Klimakatastrophe ist eine existentielle Bedrohung der Menschheit und der Biosphäre. Die gesetzlich verankerten Klimaschutzziele der Bundesrepublik setzen daher die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 fest. Um dieses zu erreichen ist dringend die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien notwendig. Die dazu notwendige Energie kann nicht über Biomasse bereitgestellt werden. Es werden bereits jetzt im Baltikum Wälder gerodet, um hiesige Pelletheizungen zu füttern.


Gasthermen sind auch als Zwischenlösung nicht mehr vertretbar. Methangasemissionen aus Förderung und Transport haben eine anfänglich hundertfach höhere Klimawirkung als CO2 und erhöhen so maßgeblich die Auswirkungen der Gasnutzung.


Siehe z.B. „Literaturstudie zur Klimarelevanz von Methanemissionen bei der Erdgasförderung sowie dem Flüssiggas- und Pipelinetransport nach Deutschland“, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Blumenberg, Franke et alii, Januar 2020.


Die Nutzung von Umgebungs- und Abwärme über Wärmepumpen mit Strom aus erneuerbaren Quellen ist daher zwingend geboten.


Wärmepumpen sind heute technisch so weit entwickelt, dass mit aktuellen Produkten von Luft-Wasserwärmepumpen problemlos über vorhandene Heizkörper geheizt werden kann. Vorlauftemperaturen von 60°C werden mit der nötigen Leistung bereitgestellt. Die Leistungszahlen, die das gemittelte Verhältnis der Heizleistung zur Leistungsaufnahme darstellen, erreichen auch für Luft-Wasserwärmepumpen nun Werte über 3, bei kleineren Anlagen über 4.


Auch Großwärmepumpen sind mittlerweile technisch ausgereift und werden von diversen Anbietern als Serienprodukt auf dem Markt angeboten.


Als Beispiele können dienen:
Ochsner ILWHS 385 ER 5c 2 als Luft-Wasserwärmepumpe, Heizleistung 384 kW, Kälteleistung 272 kW, Leistungszahl 3,2 mit einer max. Vorlauftemperatur von 72°C bei -20°C Lufttemperatur.


Siehe Internetseite des Herstellers und Vortrag Dipl. Ing. Karl Ochsner sen. vom 16. Sept. 2021, Internationaler-GWP-Kongress, Linz


Viessmann Vitocal 300-G-Pro als Grundwasserwärmepumpe, Heizleistung von 222 kW (kaskadierbar bis 1111 kW) mit max. Vorlauftemperatur von 60°C und Leistungszahl bis 4,6. Mit Eisspeicher kombiniert auch als Luftwärmepumpe verwendbar.


Siehe Internetseite des Herstellers.


Finanziell ist die gegenwärtige städtische Wärmeinfrastruktur mit der starken Konzentration auf Nutzung fossilen Erdgases aktuell erkennbar auch ein wirtschaftliches Risiko. Bei durch die Klimakatastrophe zunehmend stark wechselnden Heizbedarfen werden Gaspreise auch stärker volatil. Durch den steigenden CO2-Preis sind weitere Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern sicher erwartbar. Bei den aktuell erreichbaren Arbeitszahlen werden Wärmepumpen immer mehr die wirtschaftlichere Lösung. (Bei selbst genutztem PV-Strom mit etwa 0,10€/kWh ergibt sich bei einer Arbeitszahl über 3 zeitweise ein Heizwärmepreis von ca. 0,03€/kWh. Heizstrom für Wärmepumpen wird zudem aufgrund geringerer Netzentgelte gemeinhin günstiger angeboten.)


Investitionen in Gas- und Ölheizungen sind angesichts der Zeitvorgaben des Klimaschutzgesetzes und der Rechtsprechung des BVG zudem immer davon bedroht ihre geplante Lebensdauer nicht zu erreichen und als gestrandete Investition vorzeitig abgeschrieben werden zu müssen.


Zudem gibt es diverse Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen wie Bspw. KfW- Programm Erneuerbare Energien „Premium“ (271,281,272,282) für Großwärmepumpen in Höhe von 80,-€ je kW Heizleistung, mindestens 10 Tsd. €, max. 100 Tsd. €.


Für höhere Investitionskosten könnten zudem Mittel aus dem Klimaschutzbudget genutzt werden.


Klaus Becker

Martin Seehafer

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