Die Ratsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen Porta Westfalica beantragt:
Die Stadtverwaltung erklärt sowohl gegenüber der Bezirksregierung Detmold als auch gegenüber dem Landgericht Bielefeld, Rechtsreferendarinnen mit Abschluss des 1. juristischen Staatsexamens für die Pflichtstation „Verwaltung“ sowie für die Wahlstation „Verwaltung“ die dafür notwendige Stationsstelle anzubieten.
Begründung:
Für jede Kommunalverwaltung besteht die Möglichkeit, Rechtsreferendarinnen die Möglichkeit zu bieten, sowohl die Pflichtstation im Verwaltungsrecht als auch die Wahlstation innerhalb der Verwaltung wahrzunehmen. Dabei handelt es sich um ausgebildeten Juristinnen, die das erste juristische Staatsexamen bereits bestanden haben.
Üblicherweise werden diese zum Zwecke der Rechtsrecherchen, Aktenbearbeitungen im ordnungsrechtlichen sowie baurechtlichen Bereichen etc. eingesetzt. Aufgrund der jetzigen Personalsituation und der Tatsache, dass eine Rechtsabteilung in der Stadtverwaltung nicht gegeben ist, können Juristinnen erheblich unterstützend in jedem Fachbereich tätig sein.
Da die Rechtsreferendare über das jeweilige Landgericht im öffentlichen Dienstverhältnis stehen, fallen keine weiteren Personalkosten für die Stadtverwaltung an.
Nach diesseitigem Kenntnisstand besteht im Landgerichtsbezirk Bielefeld und im Regierungsbezirk Detmold erheblicher Bedarf an kommunalen Stellen, die Rechtsreferendare die Wahrnehmung dieser Stationen ermöglichen, so dass auch mit einer zügigen Besetzung zu rechnen ist. Zuständig für die Pflichtstation ist die Bezirksregierung Detmold, für die Wahlstation das Landgericht Bielefeld. In Kombination beider Stationen kann die Referendarsanwesenheit bis zu 12 Monate erfolgen, so dass auch ein gewisses Maß an nachhaltiger Tätigkeit gegeben ist.
Anke Grotjohann
Dr. Sylvia Arnold
Marc Weber
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